Die Länder sollen seltener gegen Essensretter:innen ermitteln, fordern die Minister Buschmann und Özdemir. Einen Gesetzesvorschlag haben sie nicht.
BERLIN taz | Justizminister Marco Buschmann und Agrarminister Cem Özdemir setzen sich dafür ein, strafrechtliche Ermittlungen wegen Containerns in Zukunft häufiger einzustellen. Geregelt werden soll das aber nicht vom Bundestag, sondern von den Ländern.
Die beiden Bundesminister unterstützen nun einen Vorschlag von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina . Danach sollen die Staatsanwaltschaften derartige Strafverfahren wegen Geringfügigkeit einstellen, wenn sie weder mit Sachbeschädigung noch mit einem größeren Hausfriedensbruch einhergegangen sind und der Verzehr der Lebensmittel auch „keine Gesundheitsgefahren“ dargestellt hat.
Gesetzesentwurf wäre einfacher Ob hier ein Konsens im Sinne Hamburgs zustande kommt, ist sehr unsicher. Der Hamburger Antrag stammt schon vom Oktober 2021. Bei der jüngsten Neufassung der RiStBV wurde er nicht berücksichtigt. Viele Länder sind generell skeptisch gegenüber dem Containern.
Deutlich einfacher wäre es jedoch, das Containern auf Bundesebene zu entkriminalisieren. Das muss nicht einstimmig passieren, der Bundestag könnte mit der Mehrheit der Ampelkoalition das Strafgesetzbuch ändern. Warum also legen die Bundesminister Buschmann und Özdemir keinen Gesetzentwurf vor?
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