Der Schauspieler bekannte sich im Prozess für schuldig. Die zweijährige Gefängnisstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Teichtmeister muss sich Therapien und Drogentests unterziehen.
Der österreichische Schauspieler Florian Teichtmeister, 43, ist wegen des Besitzes und der Herstellung von Kinderpornografie schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Wien verhängte am Dienstag eine zweijährige Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der aus Fernsehen, Film und Theater bekannte Darsteller muss sich außerdem Therapien unterziehen und regelmäßig Drogentests abliefern. Falls er diese Auflagen verletzt, droht ihm laut dem Entscheid des Schöffengerichts die Unterbringung in einem Zentrum für psychisch kranke Täter. Der Ex-Burgtheaterschauspieler nahm das Urteil an. „Ich bereue ehrlich und tief, was ich getan habe“, sagte Teichtmeister.
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