Ein Mann wird wegen Kokainhandels verurteilt. Das Außergewöhnliche an dem Fall? Der Angeklagte ist ein 74-jähriger ehemaliger Polizist.
Als der mutmaßliche Drogendealer im November vorigen Jahres vor einem Rewe-Markt am Kurfürstendamm von den Polizisten kontrolliert wurde, fanden die Beamten in seiner Jackentasche 14 Tütchen mit Kokain. Aufmerksam geworden waren sie auf ihn, weil er gerade ein Tütchen verkauft hatte. „Er hat sofort kooperiert“, sagt ein Polizist als Zeuge vor Gericht. „Er wusste sofort, worüber wir uns zu unterhalten hatten, räumte alles ein.
Ohne Widerstand ließ Klaus K. die Polizei seine Wohnung durchsuchen – und erzählte ihnen sogar, wo der Rest seiner Kokain-Vorräte zu finden war – im Flur und in einem Schrank in seinem Schlafzimmer. Das Besondere in diesem Fall ist das Alter des Beschuldigten: Klaus K. ist seit Langem Rentner.Fraglich ist, warum Klaus K. das Kokain ausgerechnet in Sichtweite der Polizeiwache am Ku’damm verkaufte.
Die 233 Gramm Kokain waren von „guter Qualität“, heißt es. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden auch Medikamente gegen Bluthochdruck entdeckt. Auch ein Holzstock mit einer Länge von etwa 30 Zentimetern wurde sichergestellt und im Gericht gezeigt. Klaus K.s Anwalt sagt, dieser Stock habe zur Selbstverteidigung gedient, „für den Fall eines schiefgelaufenen Deals“. Der Stock allerdings war dünn, erinnerte eher an eine Blockflöte.
Im Laufe des Verfahrens im fast leeren Gerichtssaal entstand das Bild eines erstaunlichen Drogenhändlers: K. arbeitete selbst 21 Jahre lang bei der Polizei, war Mitglied eines Sondereinsatzkommandos, gehörte sogar zum ersten Jahrgang der Einheit. Später wechselte er in die Immobilienbranche und war Betreiber zweier Gaststätten in Stuttgart. Jetzt wohnt der Vater zweier erwachsener Kinder allein in Berlin, ist bislang nicht vorbestraft.
Der Polizist, der im November 2021 die Wohnung des Angeklagten durchsucht hatte, sagt, Klaus K. habe einen „typisch altersgerechten“ schwankenden Gang . Sein Anwalt erklärt, K. habe als SEK-Beamter während der Arbeit ein Knalltrauma erlitten, sein Gehör sei dadurch schwer geschädigt. Der Hörverlust liege bei bis zu 50 Prozent.Für die Tat hätte Klaus K. eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren bekommen können.
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