Nur weil ein anderer Fahrgast, ein 62-jähriger Trafikant, ihn in der U-Bahn aufforderte, nicht so breitbeinig dazusitzen, prügelte der Angeklagte (21) sein Gegenüber fast tot. Dafür fasste der U-Bahn-Prügler 15 Jahre Haft aus.
Nur weil ein anderer Fahrgast, ein 62-jähriger Trafikant, ihn in der U-Bahn aufforderte, nicht so breitbeinig dazusitzen, prügelte der Angeklagte sein Gegenüber fast tot. Dafür fasste der U-Bahn-Prügler 15 Jahre Haft aus.Gehirnerschütterung, Blackout, Bruch des Brust- und des rechten Schlüsselbeines sowie einer Rippe, Fraktur des Nasenbeins, Prellungen und Hämatome am ganzen Kopf- und Gesichtsbereich.
Der Angeklagte bekräftigte dagegen in seinem Schlusswort:"Ich weiß hundertprozentig, ich wollte niemanden umbringen." Die Geschworenen sahen das mehrheitlich anders, der Schuldspruch wegen versuchten Mordes fiel im zentralen Punkt der Anklage mit 5:3 Stimmen im Sinn der Anklage aus.Zu drei weiteren, von der Anklage mitumfassten gewalttätigen Angriffen - sämtliche Delikte ereigneten sich zwischen 29. Dezember 2022 und 10.
Zusätzlich zu den 15 Jahren Haft fasste der junge Intensivtäter die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, kurz: eine sogenannte Maßnahme aus. Das sei"völlig alternativlos", so der vorsitzende Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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