Nicht rechtskräftiges Urteil in Zivilprozess wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit.
nach einem Zivilprozess - nicht rechtskräftig - rund 15.000 Euro Schadenersatz zahlen. Tojner hatte das Land geklagt, weil die Strafanzeige gegen ihn rund um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö an die Medien weitergegeben wurde, noch bevor er selbst davon wusste.
Ein Sprecher betonte, dass die Entscheidung nochsprach von einem"richtungsweisenden Urteil" und einer"genau geplanten rufschädigenden und vorverurteilenden Medienkampagne" des Landes. Dem Investor sei es darum gegangen,"aufzuzeigen, mit welchen Mitteln das Land Burgenland und die Politik agiert".habe der Richter entschieden, dass das Land über den damaligen Anwalt sowie den PR-Berater die Öffentlichkeit informieren durfte aufgrund des.
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