Ein 22-jähriger aus Libyen stammender Ex-Knacki fiel bei einer privaten Silvester-Feier brutal über ein Mädchen her. Die Jugendliche ist bis heute schwer traumatisiert, der (nicht rechtskräftig) Verurteilte völlig uneinsichtig.
Ein 22-jähriger aus Libyen stammender Ex-Knacki fiel bei einer privaten Silvester-Feier brutal über ein Mädchen her. Die Jugendliche ist bis heute schwer traumatisiert, der Verurteilte völlig uneinsichtig.
Der 22-jährige, der erst im Vorjahr bedingt aus einer Strafhaft wegen diverser Eigentumsdelikte unter Auflagen bedingt entlassen worden war, ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Vergewaltigung eines 16 Jahre alten Mädchens zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das nicht rechtskräftige Urteil fiel bereits in der Vorwoche, der Angeklagte hatte sich in der Verhandlung - wie schon nach seiner Festnahme - nicht schuldig bekannt.
Angeklagt war der junge Zuwanderer wegen der abscheulichen Geschehnisse in der Nacht auf den 1. Jänner 2023 bei einer privaten Silvesterfeier in einer Wohnung in Simmering, wo auch das spätere Opfer in Begleitung zweier Freundinnen aufgekreuzt war. Die 16-Jährige hatte den Nordafikaner nie zuvor gesehen. Als sie sich alleine mit ihm in einem Raum befand, fiel er brutal über de Teenager.
Vor Gericht stellte der Angeklagte den Vergewaltigungsvorwurf strikt in Abrede. Er versicherte, er habe das Mädchen nicht mit Gewalt zum Sex gezwungen. Ein Schöffensenat schenkte laut APA allerdings der Darstellung der Betroffenen glauben.Die psychischen Folgen der Tat machen dem Mädchen bis zum heutigen Tag und vermutlich noch geraume Zeit schwer zu schaffen, wie ein von der Justiz eingeholtes Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen zeigte.
Dieser Umstand sowie die Vorstrafen und der rasche Rückfall wurden bei der Strafbemessung erschwerend gewertet. Milderungsgründe fand der Schöffensenat keine, so dass bei einer Strafdrohung von bis zu 20 Jahren dem Gericht eine 14-jährige Freiheitsstrafe schuld- und täterangemessen erschien. Der 22-Jährige nahm das Urteil nicht an, worauf die Staatsanwältin Berufung gegen die Strafhöhe anmeldete.
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